Im konkreten Fall ist fraglich, ob die Zucht als selbständiger Be­ trieb letzteren Bedingungen zu genügen vermag und ob die Zucht von Reitpferden überhaupt noch als landwirtschaftliche Nutzung zu betrachten ist (ablehnend RB 1983 Nr. 92 und Keller, Neubauten in der Landwirtschaftszone, S. 37). Die Frage, ob die Zucht für sich alleine eine landwirtschaftliche Nutzung verwirklicht, kann aber offen­ gelassen werden, denn das landwirtschaftsfremde Element, nämlich die Schaffung eines Reitbetriebes, fällt derart stark ins Gewicht, da die Zucht nur in kleinem Rahmen betrieben wird und eigenen Zwekken dient, dass der Betrieb der Rekurrenten als landwirtschaftsfremd