(ARGVP 1990, S. 26) und überdies, wie jede landwirtschaftliche Tätigkeit, ertrags­ orientiert ist und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgt (BGE vom 15. Oktober 1993 [Gemeinde Kienberg], in: ZBI 1994 S. 81). Im konkreten Fall ist fraglich, ob die Zucht als selbständiger Be­ trieb letzteren Bedingungen zu genügen vermag und ob die Zucht von Reitpferden überhaupt noch als landwirtschaftliche Nutzung zu betrachten ist (ablehnend RB 1983 Nr. 92 und Keller, Neubauten in der Landwirtschaftszone, S. 37).