folgung sozialer bzw. sozialtherapeutischer Ziele ist schon von vorn­ herein keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des Raumpla­ nungsgesetzes (BGE 121 II 70; AGVE 1993 N. 34). Im weiteren ist der Reitbetrieb mit einer Pferdezucht verbunden. Zwar wurden einige Tiere aus dieser Zucht verkauft, um den Tierbe­ stand zu verjüngen und auf der erforderlichen Grösse zu halten.