Gemäss Art. 91 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung des Bun­ desgesetzes über die Raumplanung (EG zum RPG [bGS 721.1]) ist zum Rekurs legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist der Rekurrent berührt, wenn er durch die angefochtene Verfügung infolge einer besonderen, beachtenswerten, nahen Beziehung zur Streitsache mehr als irgend ein beliebiger Dritter betroffen ist (BGE 112 lb 174). Die verlangte "unmittelbare nahe Beziehung" zur Streit­ sache kann sich aus der Topographie, der Sichtverbindung, der Lage der Parzelle oder aus anderen Gründen ergeben.