Da ausdrücklich von Fächern gespro­ chen wird, ist anzunehmen, die Prüfungskommission habe für jedes einzelne Prüfungsfach das Prädikat «genügend» oder «ungenügend» auszusprechen. Sie darf sich demnach nicht darauf beschränken, le­ diglich das Gesamtergebnis einer aus mehreren Fächern zusammen­ gesetzten Teilprüfung zu bewerten. Dies scheint im Hinblick auf eine allfällige Wiederholung der Prüfung auch angebracht. Denn nur wenn der Kandidat weiss, in welchem konkreten Fach seine Leistung unge­ nügend war, kann er sich sachgerecht auf die Wiederholung der Prü­ fung vorbereiten. RRB 24.10.1995 13