Vielmehr soll mittels einer extensiven Bewirtschaf­ tung der Wiese, einer Ausbuchtung und späteren Stufung der Wald­ ränder sowie der Pflanzung von standortgerechten, artenreichen Hecken überhaupt erst ein schützenswerter Zustand geschaffen wer­ den, nämlich ökologische Ausgleichsflächen, wenig intensiv genutzte Weide und Wald. Mit ökologischen Ausgleichsflächen sollen die Artenvielfalt (Art. 31b Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz, AS 1993, 1572) sowie die naturnahe und standortgemässe Vegetation gerade in "intensiv genutzten 18 A. Entscheide des Regierungsrates 1282