B. ersuchte die Bodenrechtskommission um Bewilligung des Erwerbs der 7.6 ha grossen landwirtschaftlichen Liegenschaft F. Die Parzelle werde seit Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und besitze auch kein Milchkontingent. Das Grundstück habe aber viele hervor­ ragende Eigenschaften, die es lohnend machten, es in ein ökologisch wertvolles Schutzgebiet zurückzuführen. Er habe deshalb ein Pflege­ konzept zur Revitalisierung des Grundstückes erarbeiten lassen. Auch wenn er die Liegenschaft nicht selber bewirtschafte, könne ihm damit deren Erwerb zur Erhaltung eines Naturschutzobjektes bewilligt werden.