Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits ca. 17 Jahre alt. Mithin war sie bereits eine junge Frau, die immerhin bereits während rund acht Monaten praktisch auf sich alleine gestellt war. Gemäss eigener Sach­ darstellung der Pflichtigen arbeitete und wohnte sie während der Übergangszeit im Restaurant "H." in W. Diese Umstände sprechen für 73 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2141