men bilden somit die Grundlagen für die Qualifikation dessen, was als Stand der Technik anzusehen ist. Den bewilligten Plänen ist zu ent­ nehmen, dass die Brüstungshöhe gegen Nordwesten inklusiv Quer­ stange 90 cm beträgt. Zudem weist die gegen Nordwesten abfallende Brüstung eine Tiefe von rund 70 cm und auf den Seiten (Südwest bzw. Nordost) eine solche von 40 cm auf. Andererseits beträgt der Zwi­ schenraum auf dem bewilligten Plan zwischen der Querstange und der Balkonwand 20 cm, was den SIA-Normen, welche einen lichten Ab­ stand von Sprossen und Querstangen von 10 cm vorsieht, um ein Durchschlüpfen von Kindern zu verhindern, nicht entspricht.