Im erwähnten Fall musste ebenfalls wegen mangelhafter Kassabuchführung an der mate­ riellen Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltung gezweifelt wer­ den, so dass der Bruttogewinn aufgrund von branchenüblichen Erfah­ rungszahlen festzusetzen war. Die Rekurrenten bezeichnen für ihren Betrieb eine Bruttogewinnmarge von 57 % als übersetzt. Sie begrün­ den dies im wesentlichen mit höheren Produktionskosten einerseits und tiefen Verkaufspreisen andererseits. Die von ihnen gemachten An­ gaben sich jedoch nicht überprüfbar. Dagegen bestehen Anhalts­ punkte dafür, dass der gewählte Ansatz als realistisch bezeichnet wer­ den muss.