SG 1973 Nr. 5). 6. Vorliegendenfalls hat die Veranlagungsbehörde die von den Pflich­ tigen eingereichte Buchhaltung anhand von Erfahrungszahlen für Be­ triebe der gleichen Branche überprüft und festgestellt, dass die in den Jahren 1990 und 1991 ausgewiesenen Bruttogewinnmargen deutlich unter dem für die beiden Jahre geltenden Erfahrungswert der Branche von 57 % lagen. Ausgehend von den deklarierten Umsätzen belaufen sich die Abweichungen betragsmässig auf Fr. 17’897.-- (1990) und Fr. 11’453.-- (1991). Diese Beträge zum jeweiligen Ergebnis der Erfolgs­ rechnung hinzugerechnet ergeben für das Jahr 1990 einen Gewinn