Als Erfahrungszahlen gelten statistische Kennziffern über die Ergebnisse von Betrieben des gleichen Erwerbszweiges ( m ann/G rossm ann/Zigerlig, a.a.O., 129). Stehen für eine bestimmte Erwerbstätigkeit hinreichend ausgewiesene Erfahrungszahlen zur Verfügung, ist dieser Methode gegenüber der Schätzung des Le­ bensaufwandes der Vorzug einzuräumen, weil sie weniger Unsicher­ heitsfaktoren in sich birgt (vgl. RKE vom 26. März 1993 i.S. H.B., mit Hinweis auf StE 1985 B 93.5 Nr. 2).