In einem bargeldintensiven Betrieb, wie er eine Bäckerei-Kon­ ditorei mit Café darstellt, ist die Führung eines Kassabuches (vgl. Rei- m ann/Zuppinger/Schärrer, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 2. Band, Zürich 1969, N 61 zu § 19 lit. b) - bei dem der Einbezug von sog. Vorjournalen oder Vorbüchern wie beispielsweise Registrierkassa­ streifen angezeigt ist - jedoch unerlässlich. Die fortlaufende und zeit­ nahe Erfassung des Bargeldflusses ist hier unabdingbar für die lückenlose Feststellung aller Bewegungen.