W eidmann/Grossmann/ Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, Bern 1987, 80). Im vorliegenden Fall ist die Ordnungsmässigkeit der Buchführung offensichtlich nicht gegeben. Nach den zutreffenden Feststellungen der Vorinstanz fehlen in den vom Steuerpflichtigen eingereichten Buchhaltungsunterlagen für die massgeblichen Steuerjahre die Kassa­ streifen. In einem bargeldintensiven Betrieb, wie er eine Bäckerei-Kon­ ditorei mit Café darstellt, ist die Führung eines Kassabuches (vgl. Rei- m ann/Zuppinger/Schärrer, Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 2. Band, Zürich 1969, N 61 zu § 19 lit.