2 A. Entscheide des Reaierunqsrates 1238,1239 angefochtenen Entscheid. Eine Ausstandspflicht ganzer Behörden wegen Befangenheit aus ihrer amtlichen Tätigkeit wird aber sowohl vom Bundesgericht wie auch vom Bundesrat abgelehnt, selbst wenn eine gewisse Interessenkollision möglich ist (vgl. BGE 105 lb 301 E. 1; VPB 53/1989 Nr. 12 E. 4 am Ende; vgl. dazu Arthur Haefliger, Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich, Bern 1985, S. 155 ff.).