Es reicht dabei aus, wenn die Isolation der Wände und die Täferung entfernt werden; der Holzbelag des Bo­ dens verändert den Raum nicht wesentlich, und ein Ersatz der isolier­ verglasten Fenster durch einfachere erscheint unverhältnismässig. RRB 2.3.1993 (Die gegen diesen Entscheid erhobene Verwaltungsgerichtsbe­ schwerde ist vom Bundesgericht am 30. September 1993 abgewiesen worden, soweit darauf einzutreten war.) 21