Ob dies zulässig ist, kann geprüft werden, ohne dass dafür noch ein separates Baugesuch zu verlangen wäre. 3. Zur landwirtschaftlichen Nutzung einer Hektare Land braucht es keine dauerhafte Anwesenheit von Personen und deshalb auch keinen Wohnraum (vgl. Peter M. Keller, Neubauten in der Landwirtschafts­ zone, Diss. Bern, Grüsch 1987, S. 78). Eine solche Nutzung des Schopfes ist deshalb im Landwirtschaftsgebiet als zonenfremd einzu­ 20 A. Entscheide des Reqierunqsrates 1250