Der 1991 bewilligte Schopf liegt direkt an der Bauzonengrenze im Landwirtschaftsgebiet von R. Der Baudirektion ist darin zuzustimmen, dass eine Isolation des Schopfes weder für das Lagern von Brennholz und Geräten noch für die Bewirtschaftung von Wiesland und Wald notwendig ist. Die Isolation erlaubt aber die Beheizung des Raumes, was ganzjährig den längeren Aufenthalt von Personen zulässt. Sie schafft damit die baulichen Voraussetzungen für die Nutzung des Schopfes als Wohnraum. Ob dies zulässig ist, kann geprüft werden, ohne dass dafür noch ein separates Baugesuch zu verlangen wäre.