A. Entscheide des Reaierunasrates 1250 1250 Abbruchverfügung. Unzulässiger Innenausbau eines landwirtschaftli­ chen Schopfes. Im Mai 1992 zeigte ein Nachbar an, dass der hintere Teil des landwirt­ schaftlichen Schopfes von F. nun eine normale Zimmertür und einen Parkettboden aufweise. Die Wände seien getäfert und isoliert, die Fen­ ster mit Isolierverglasung versehen. Daraufhin verfügte die Baudirek­ tion, für diese Nutzungsänderung sei entweder ein Baugesuch nach­ zureichen oder der Schopf wieder in den bewilligten Zustand zurück­ zuführen. Den Rekurs von F. wies der Regierungsrat im Sinne der folgenden Erwägungen ab: