Der Re­ kurrent hat seinerzeit keine Einsprache erhoben und war somit nicht Partei im Baubewilligungsverfahren. Er kann demzufolge heute kein Gesuch um Wiederaufnahme stellen bzw. Rekurs gegen die Zurück­ weisung des Wiederaufnahmegesuches erheben. Auf den Rekurs kann nicht eingetreten werden. RRB 16.2.1993 6