es reichen schon eine potentielle Beein­ trächtigung oder eine entfernte, nicht einmal in der Regel eintretende mittelbare Gefährdung aus“ (BGE in ZBI 78/1977 E. 3b i.S. Löwenbräu mit Hinweis auf BGE 99 lb 379 E. 2 i.S. Schoeller; René Schaffhauser, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Bd. i: Ver­ kehrszulassung und Verkehrsregeln, Bern 1984, N. 104). So seien na­ mentlich alle “Reklamen, die die Aufmerksamkeit des Strassenbenüt- 18 A. Entscheide des Regierunqsrates 1249