A. Entscheide des Reaierunqsrates 1249 1249 Strassenwesen. Bewilligung einer Plakatwand (Art. 6 Abs. 1 Bundes­ gesetz über den Strassenverkehr, SVG; SR 741.01). Die Baudirektion verweigerte der X. AG das Anbringen einer Plakat­ wand an die Schallschutzmauer des Herisauer Pistolenstandes, der neben der St. Gallerstrasse steht. Am Schützenhaus seien bereits fünf Plakatwände angebracht, eine weitere Anhäufung lenke die Fahr­ zeuglenker noch mehr ab, was zu einer Verschlechterung der Ver­ kehrssicherheit führe. Zudem würden nach der kantonalen Praxis auch nur parallel, nicht aber quer zur Strasse aufgestellte Plakatwände be­ willigt.