Die Rekurrentin macht geltend, der ver­ fügte Baustopp sei aufzuheben. Sie hat sich im vorliegenden Fall je­ doch über den Baustopp hinweggesetzt und fertiggebaut. Damit fehlte es bereits bei Erhebung des Rekurses am notwendigen aktuellen In­ teresse. Auf den Rekurs ist demzufolge nicht einzutreten. RRB 24.8.1993 4