lieh überbauten Gebietes eine Reserve von 0.2 ha Gewerbeland. Der zusätzliche Bedarf soll mit 0.6 ha Gewerbeland in der Ebni gedeckt werden. Dabei geht die Gemeinde davon aus, dass zum einen mehrere Handwerksbetriebe aus Nicht-Bauzonen in die Gewerbezone umsie­ deln wollten und zum andern neues Gewerbe nach Wald angezogen werden solle. Unter Berücksichtigung des bisher ungenügenden An­ gebotes an Gewerbeland und der strukturellen Probleme der Ge­ meinde kann dieser Bedarfsabklärung durchaus gefolgt werden. Auch aus dem regionalen Angebot an Gewerbezonen kann nichts anderes abgeleitet werden: