damit nur nach Art. 15 lit. b RPG erfolgen, wenn der voraussichtliche Bedarf an Gewerbeland ausgewiesen ist. Dieser Bedarf ist auf Grund der kantonalen Erhebungen zu Händen der Richtplanung für Wald mit 0.5 bis 1.0 ha beziffert worden. Dabei besteht innerhalb des mehrheit­ 25 A. Entscheide des Reqierunqsrates 1232