Die kantonale Richtplanung legt als Zwischenergebnis fest, dass in Wald 0.5 bis 1.0 ha neue Gewerbezone anzustreben seien (O.S.2). Wald gehört zwar nach der Richtplanung nicht zu den Gemeinden, welche eine besondere Standortgunst für In­ dustrie und Gewerbe aufweisen - tatsächlich fehlt eine Infrastruktur für solche Zonen, die Gemeinde verfügt über keinen Bahnanschluss, der Weg zu den Hochleistungsstrassen ist lang und führt durch Siedlungs­ gebiet mehrerer Gemeinden. Dennoch "sollte jede Gemeinde bestrebt sein, die zur Beschäftigung ihrer Bevölkerung notwendigen Ar­ beitsplätze bereitzustellen.