Der Bedarf an zusätzli­ chem Gewerbeland sei klar ausgewiesen. Mit der Schaffung zusätzli­ cher Arbeitsplätze im eigenen Dorf könnten sowohl die ungewünsch­ ten Pendlerbewegungen wie auch die Entwicklung zum Schlafdorf eingedämmt werden. Zudem sei die Gewerbezone auch aus struktu­ rellen Gründen notwendig. Bisher hat die Gemeinde Wald gar keine Gewerbezone gekannt. Die in der Kernzone gewachsene W. AG füllt die dort vorgesehene Gewerbezone schon heute aus. Die kantonale Richtplanung legt als Zwischenergebnis fest, dass in Wald 0.5 bis 1.0 ha neue Gewerbezone anzustreben seien (O.S.2).