In Übereinstimmung mit der Veranlagungsbehörde gelangt daher die Steuerrekurskommission zur Auffassung, dass die deklarierten Min­ derwerte auf Musikinstrumente von Fr. 1’360.-- für die Jahre 1989 und 1990 keine abzugsfähigen Ausbildungskosten darstellen. Dabei kann die Frage offen bleiben, ob einer Entwertung vorab privat genutzter Musikinstrumente überhaupt steuerlich Rechnung getragen werden müsste. Immerhin erscheint dies aufgrund steuersystematischer Überlegungen keineswegs als zwingend. StRK 21.8.1992 (Nr. 558) 2104