B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2103, 2104 tatsächliche Wertverminderung der Musikinstrumente in der Bemes- gb70 sungsperiode nicht als erbracht gelten. Dafür genügt vorliegend, an­ ders als in jenen von der Rechtsordnung bezeichneten Fällen, der Ab­ zug einer Pauschale nicht (vgl. auch Höhn, a.a.O., § 13 RZ 43). In Übereinstimmung mit der Veranlagungsbehörde gelangt daher die Steuerrekurskommission zur Auffassung, dass die deklarierten Min­ derwerte auf Musikinstrumente von Fr. 1’360.-- für die Jahre 1989 und 1990 keine abzugsfähigen Ausbildungskosten darstellen.