Diese Bestimmung lautet: 1,1 Zur Prüfung zugelassen werden Schweizer Bürger, welche eine Zahntechnikerlehre nach den eidgenössischen Vorschriften erfolgreich abgeschlossen haben und hernach während mindestens drei Jahren bei einem zur Ausübung des Zahnarztberufes zugelassenen Zahnarzt operativ ausgebildet worden sind oder sich über eine gleichwertige Ausbildung ausweisen können. A usländer werden zur Prüfung zugelassen, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Zahnärzten nicht mehr ausreichend sichergestellt ist." Der Regierungsrat begründet den angefochtenen Entscheid damit, dass im Kanton Appenzell A.Rh.