eine unzulässige Zweckentfremdung von Daten dar, wenn Freige­ sprochene in einer Personenkartei registriert werden, die auch für die Ermittlung von Straftaten gebraucht werden kann. Die Personenkarteikarten mit ihren Hinweisen, welche die Polizei über den Rekurrenten angelegt hat, vermitteln den Polizeibeamten offensichtlich einen Verdacht gegen F. in bezug auf XY. Ein solcher Verdacht entwertet den Freispruch. Diese Art der Registrierung er­ scheint deshalb als unzulässig, weshalb die Personenkarteikarten zu vernichten sind. Ein personenbezogener Zugriff auf die Akten erscheint im übrigen auch unnötig: