sie schliesst aber keineswegs das Recht ein, sie ohne Rücksicht auf die kantonalen und kommunalen Planungs- und Bau­ vorschriften irgendwo und in beliebiger Gestalt zu errichten. Solche Vorschriften dürfen allerdings keine weitergehenden Einschränkungen vorsehen, als es die mit dem Planungs- und Baupolizeirecht verfügten öffentlichen Interessen erfordern, und es darf die Informationsfreiheit nicht in ihrem Kern getroffen werden. Durch das Verbot, die Antenne auf dem Dach zu installieren, müssen die Rekurrenten quantitative Ein­ schränkungen im Empfang ausländischer Fernsehsender hinnehmen.