A. Entscheide des Reqierunqsrates 1222 10. Wirtschaftspolizei 1222 Wirtschaftspolizei. Entzug der Betriebsbewilligung (Art. 24 Abs. 1 lit. b GGG, bGS 955.11). Die Polizeidirektion verwarnte W., als in seiner Gastwirtschaft zum dritten Mal innert eines Jahres Gäste noch eine Stunde nach der Poli­ zeistunde angetroffen wurden. Beim vierten Mal entzog sie ihm die Gastwirtschaftsbewilligung. W. erhob dagegen Rekurs, weil ihm damit die Lebensbasis entzogen werde. Der Regierungsrat hiess den Rekurs teilweise gut und befristete den Entzug der Bewilligung.