bGS 721.1) bringt diesen Gedanken zum Ausdruck, indem eine Überprüfung oder Revision ins Auge zu fassen ist, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Ver­ hältnisse wesentlich geändert haben, wenn sich neue Aufgaben stellen oder es aus wichtigen öffentlichen Interessen geboten erscheint. Der Rekurrent beabsichtigt, in die in das Wohnhaus angebaute Scheune - die heute als Abstellraum benützt wird - zwei Wohnungen einzubauen. Dass sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seit der Zu­ teilung der fraglichen Parzelle ins übrige Gemeindegebiet bzw. in die Landwirtschaftszone in den Jahren 1985 bzw. 1989 wesentlich geän­ 31