Da sich der revidierte Zonenplan und das Baureglement auf das ganze Gemeindegebiet von R. beziehe, sei er direkt dadurch betroffen, da auch Auswirkungen in der unmittelbaren Umgebung seines Wohnsitzes ent­ stünden. Als Beispiel hiefür nannte er die Nachbarparzelle A. in derWohnund Gewerbezone WG2 und legte dar, wenn die Bauzonen seiner Einspra­ che entsprechend reduziert würden, wäre es denkbar, dass gerade die Parzellen A, B und C - letztere beiden gehören seinen Eltern, wo der Rekur­ rent Wohnsitz hat - ausgezont würden, womit ein mässig störender Ge­ werbebetrieb auf der Parzelle A. nicht in Frage käme.