Er stelle daher den Antrag, minde­ stens die von ihm vorgeschlagenen schützenswerten Naturobjekte in den Zonenplan aufzunehmen. Den übrigen Teil seiner Einsprache nehmen Änderungsvorschläge zum Baureglement sowie Bemerkungen zur Zonen­ zuteilung zweier Gebiete ein. Weiter bemängelte er, dass verschiedene Gebiete nicht der Landwirtschaftszone zugeordnet und seine Ausführun­ gen und Anträge zum Ortsbild- und Landschaftsschutz nicht berücksichtigt wurden. Damit wird ersichtlich, dass es sich bei den vom Rekurrenten gegen die revidierte Ortsplanung der Gemeinde R. vorgebrachten Einwänden um Einwände genereller Art gegen den Entwurf des Zonenplanes und des Baureglementes handelt.