14 A. Entscheide des Regierungsrates 1196 ist somit festzustellen, dass die Steuerforderung gegen den Beschwerde­ führer für das Jahr 1983 verjährt ist. 4. Welche Auswirkungen hat dies auf die Steuerforderung? Im Zivilrecht erhält der Schuldner mit der Verjährung einer Forderung das Recht, seine Leistung zu verweigern. Die Forderung geht aber nicht unter, sondern bleibt als unvollkommene Verbindlichkeit weiterhin bestehen. Die Forde­ rung ist nach wie vor erfüllbar.