Die Rekurrentin beabsichtigt, den Betrieb Z. zu übernehmen, um einem ihrer Enkel eine landwirtschaftliche Existenz zu ermöglichen. Dieser Enkel der Rekurrentin schliesst im Frühjahr 1990 die Lehre als Metzger ab und gedenkt, anschliessend die landwirtschaftliche Schule zu besuchen. Er ist offenbar sehr an der Landwirtschaft interessiert und arbeitet in der Freizeit aktiv auf dem elterlichen Betrieb mit. Selbst wenn diesem Enkel eine starke Verbundenheit mit der Landwirtschaft zugestanden wird, so ist es im jetzigen Zeitpunkt doch ungewiss, ob er sich künftig einer landwirtschaft­ lichen Tätigkeit zuwendet.