Dieser Betrieb ist zur Zeit noch verpachtet. Der Betrieb K. bietet einer Familie nur zusammen mit dem zugepachteten Land eine volle Exi­ stenz. Da mit einem Zusammenlegen der beiden Betriebe K. und N.der landwirtschaftliche Ertrag gesteigert werden könnte und ausserdem eine solche Lösung von der Lage der Grundstücke her - die Grundstücke liegen nahe beieinander - sinnvoll wäre, erscheint ein solches Zusammenlegen nicht derart fraglich oder unwahrscheinlich, wie dies die Rekurrentin vor­ bringt.