Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass nach den überein­ stimmenden Aussagen der Nachbarn keinerlei Stöcke ausgegraben wur­ den, so dass von der jetzigen Bestockung auszugehen ist. e) Nichts deutet also darauf hin, dass die Parzelle darum rechtlich Wald ist, weil sich bis vor kurzer Zeit dort Bäume befunden hätten, welche ange­ sichts ihrer Art und ihres Alters die Waldqualität begründeten. An dieser Beurteilung vermag auch die von der Gesuchstellerin eingereichte Luftauf­ nahme nichts zu ändern. Auf ihr ist zwar eine recht dichte Bewachsung zu erkennen, doch kann es sich dabei durchaus um Obstbäume sowie um jüngere Waldbäume handeln. Jedenfalls hebt sich auf dieser Aufnahme