meinde zugelassenen Maximalwerte erheblich. Die Steigung von 24% wird bereits sieben Meter hinter der Staatsstrasse erreicht, die geforderte «Anhaltezone» fehlt. Die Steigung überschreitet das nach der Bauordnung zulässige Mass um fast 7%. Auf einer derart steilen Ausfahrt kann, wie die Baudirektion zurecht vorbringt, bei ungünstigen Strassenverhältnissen (Eis, festgefahrener Schnee) nicht mehr angehalten werden, sondern der Automobilist schliddert hilflos in die Staatsstrasse. Zudem sind auch die Sichtverhältnisse von der Ausfahrt auf beide Seiten der Staatsstrasse hin ungenügend.