Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Steuerveranlagung 1989/90 am 16. Juni 1989 war der Einspracheentscheid der Schätzungs­ kommission Vorderland längst in Rechtskraft erwachsen. Die Veran­ lagungsbehörde war daher verpflichtet, auf den per Schätzungstag 22. Juli 1988 rechtskräftig ermittelten Verkehrswert abzustellen.