A. Entscheide des Regierungsrates 1199,1200 c) Diesen Erwägungen zufolge ergibt sich, dass der Gemeinderat R. zu Recht nicht auf die Einsprache eingetreten ist. RRB 30.10.1990 1200 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Erschliessung. Erschliessungsanla­ gen sind in jener Zone zu verwirklichen, der sie dienen. Keine Korrektur der Zonenplanung durch Ausnahmebewilligungen.