80 Abs. 4 StG). 3. Die zuständige Schätzungskommission Vorderland hat am 22.Juli 1988 den Verkehrswert der Liegenschaft von R. neu festgesetzt. Dieser Entscheid wurde dem Rekurrenten am 2. August 1988 eröffnet. Aufgrund dessen Einsprache wurde der Schätzungswert mit Einspracheentscheid 43