Ergänzend ist festzuhalten, dass der Gutachter die Er­ schütterungseinwirkungen auf die Liegenschaft R. auch anhand der Norm SN 640 312 (herausgegeben von der Vereinigung Schweizeri­ scher Strassenfachleute, VSS) beurteilt hat. Er ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass bei Einstufung der Liegenschaft R. in die empfind­ lichste Kategorie die gemessenen Werte bei weitem unterhalb der zu­ lässigen Richtwerte liegen und demgemäss keine Bauschäden zu er­ warten sind. Bezüglich der Erschütterungseinwirkungen der Bahn kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Erschütterungen der Bahn ungefähr ein Drittel grösser sind als diejenigen des Betriebes S.