In der Schweiz sind keine anderen Normen zur Beurtei­ lung von Erschütterungseinwirkungen auf den Menschen verfügbar, so dass auf ausländische Normen zurückzugreifen ist. Der Kommentar zum Umweltschutzgesetz (Hrsg. A. Kölz/H.U. Müller, N. 38 ff. zu Art. 15 USG) verweist dazu auf die deutsche Norm DIN 4150. Der Gemein­ 34 A. Entscheide des Reaierunasrates 1219