A. Entscheide des Reqierunqsrates 1219 8. Umweltschutz 1219 Lärmimmissionen und Erschütterungen. Das Mass der zulässigen Immissionen beurteilt sich ausschliesslich nach den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung. S. reichte ein Baugesuch ein für den An- und Umbau einer Einstell­ halle. R. erhob dagegen Einsprache wegen unzulässiger Immissionen und Erschütterungen. Der Gemeinderat wies die Einsprache ab. Der Regierungsrat lehnte den von R. dagegen erhobenen Rekurs ab.