im Handelsregister). Die Statuten geben also keinen Hinweis auf eine Betä­ tigung als Immobiliengesellschaft. b) Die tatsächlichen Verhältnisse zeigen aber, dass die F. AG ihre Han­ delstätigkeit auf das Stichdatum hin der Baufirma M. AG (heute: Sticke­ reien F. AG) übertragen hat und selber stillgelegt wurde. Der Rekurrent bestätigte diesen Sachverhalt in seinem Rekurs an den Gemeinderat H. selber: «Der Grund dieses Aktienverkaufes liegt sodann in der von den bis­ herigen Firmeninhabern vollzogenen Redimensionierung des Betriebes aus Altersgründen der Geschäftsführer und weil aus der Familie F. keine Nachfolge in Aussicht stand.