«Ausschlaggebend für die Qualifikation als Immobiliengesellschaft ist der Gesellschaftszweck. Dieser manifestiert sich in formeller Hinsicht in den Statuten der Gesellschaft; massgebend ist indessen ihre tatsächliche Tätigkeit, auch wenn sie mit den Statuten nicht übereinstimmt» (IseliS.327). a) Die F. AG betreibt nach den Statuten «Handelsgeschäfte in Textil­ waren und ... Fabrikation von Stickereien und Strumpfwaren im In- und Auslande. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmungen der Stickerei- und Textilindustrie im In- und Auslande beteiligen» (Eintrag