Entgeltliche Belastungen von Grundstücken mit privatrechtlichen Dienstbar­ keiten oder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, wenn diese die Bewirtschaftung oder den Veräusserungswert der Grundstücke dauernd und wesentlich beeinträchtigen. c) Entgeltliche Übertragung von Kaufsrechten. 11 A. Entscheide des Regierungsrates 1179